Corona Infos

Schematisch gezeichnete Corona-Viren, rechts der text: Alle aktuellen Informationen der Statd Bremerhaven zum Corona-Virus. Weitere Infos >>

 

 

Aktuellen Informationen zum Thema
„Corona-Virus in Bremerhaven“ sowie
die Zahlen/Kontaktdaten/FAQs
erhalten Sie auf den Seiten der Stadt.

Maßnahmen bezüglich Covid-19

Die „Corona-Krise“ beschäftigt das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide auf allen Ebenen. Zur optimalen Versorgung unserer Patienten und zum Schutz sowohl der Patienten als auch unserer Mitarbeiter haben wir seit März 2020 weitreichende Maßnahmen ergriffen. Diese wurden und werden fortlaufend an die aktuelle Infektions- und Gesetzeslage angepasst. Die Entscheidung und Koordination der Maßnahmen übernimmt am Klinikum der Corona-Krisenstab des KBR. Dieser seht im engen Austausch mit dem Krisenstab der Stadt Bremerhaven. Hier geht es zu den aktuellen Informationen der Stadt zum Thema Corona.

Zentraler Aspekt aus Sicht des Klinikums in der Pandemie ist es, unsere Mitarbeiter sowie unsere Patienten vor einer möglichen Infektion zu schützen. Hier greift ein umfassendes Schutzkonzept mit zahlreichen Einzelmaßnahmen (siehe unten). Hier gibt es weitere Informationen zu den Besucherregelungen.

Wichtig für unsere Patienten: Bitte bringen Sie zu Ihren Terminen im Klinikum einen Nachweis über Ihren Impfstatus in Bezug auf eine mögliche SarsCov2-Impfung mit - sofern vorhanden. Weitere Hinweise für Ihren Aufenthalt im KBR, auch jenseits von Corona, finden Sie unter "Ihr Aufenthalt".  

Schutzkonzept

Schutzkonzept - Grundsätzliches

Zentraler Aspekt des Schutzkonzepts ist entsprechend der RKI-Empfehlungen insgesamt die „AHA-Regel“: Abstand – Hygiene – Masken. Dies gilt für alle Personen, die sich im KBR aufhalten: Mitarbeiter, Patienten und Besucher.

Diese Alltagsregel reicht für ein Krankenhaus bei weitem nicht aus. Hier gilt es, die Patienten und Mitarbeiter vor einer möglichen Infektion besonders zu schützen. Wirksamstes Mittel hierfür ist es, die möglichen Kontakte zu minimieren und mögliche Infektionen frühzeitig zu detektieren. Konkret: Besuche einschränken, mögliche Verdachtsfälle unter den Patienten isolieren, sowohl Patienten als auch Mitarbeiter umfassend testen.

Maskenpflicht

Am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide gilt eine Maskenpflicht. Alle Personen, die sich im KBR aufhalten, müssen einen Mund-Nasen-Schutz vom Typ FFP2oder KN95 tragen. Das gilt für Mitarbeiter, Patienten (auch ambulante), Besucher, Begleitpersonen etc. So genannte Stoff-/Alltagsmasken oder „normale OP-Masken“ reichen nicht aus. Auch Personen mit ärztlichem Attest über eine Maskenbefreiung oder MNS-Unverträglichkeit sind verpflichtet, am Klinikum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Plakat zur FFP2-Maskenpflicht

Wichtig: Ein einfacher Mund-Nasen-Schutz dient in erster Linie dem Fremdschutz.
Eine FFP2-Maske schützt auch den Träger selbst.
Und: Noch wichtiger als ein Mund-Nasen-Schutz bleiben die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

Schutz und Testung der Patienten

Wir sind gerne für Sie da – auch in Zeiten von Corona! Dabei legen wir besonderen Wert auf Ihre Sicherheit – und auf den Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört, dass alle unsere Patienten vor ihrer Aufnahme auf das Corona-Virus getestet werden. Bei Notfällen, die über die ZNA zu uns ins Klinikum kommen, erfolgt der PCR-Abstrich direkt bei uns im Haus. Zusätzlich nutzt das KBR seit Oktober 2020 Antigen-Schnelltests.

Das Klinikum hat Ende Januar hierzu die Teststrategie erweitert: Muss eine Patientin oder ein Patient länger als eine Woche stationär im Klinikum versorgt werden, so erfolgt ein zweiter PCR-Abstrich.

Besuchskonzept

Folgende Besuchsregeln gelten aktuell:

2G+ Regelungen für Besucherinnen und Besucher

Einem aktuellen Hinweis der senatorischen Behörde folgend darf Besucherinnen und Besucher in den Bremer Kliniken nur Zutritt gewährt werden, wenn sie entweder geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen können (2G+ Regel).

Akzeptiert wird ausschließlich der attestierte Testnachweis aus einem offiziellen Testzentrum. Ein Selbsttest ist nicht zulässig.

  • Bei Antigentests nicht älter als 24 Stunden
  • Bei PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden

Vor dem Haupteingang des Klinikums befindet sich ein öffentliches Testzentrum. Ergänzend zu dem negativen Testnachweis muss ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden.

Ausnahmen bitte mit der Station oder Klinik besprechen

Die Regelungen erlauben in wenigen besonderen Fällen Ausnahmen, etwa in palliativen Situationen, bei der Versorgung von stationären Langzeitpatientinnen und -patienten, Schwerstkranken und Sterbenden oder bei der Betreuung durch Sorgeberechtigte. Ausnahmeregelungen müssen von den ärztlichen bzw. pflegerischen Teams der aufnehmenden Stationen bzw. Kliniken beurteilt und mit diesen abgesprochen werden.

Weiterhin gilt unverändert:

Maximal ein Besucher pro Patient und pro Tag für längstens eine Stunde. Besuchszeiten sind zwischen 9:00 und 19: 00 Uhr.

Abstands- und Hygieneregeln bitte einhalten, besonders die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Mitarbeiterschutz

Der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat in der aktuellen Situation höchste Priorität. Es gilt, unsere Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.

Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen verfolgt das KBR eine umfängliche Teststrategie, nicht nur in Bezug auf unsere Patienten. Am KBR werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - unabhängig von ihrem Arbeitsbereich - regelmäßig getestet. Dafür stehen sowohl Antigentests als auch PCR-Tests zur Verfügung.