Information für die Lieferanten des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide

Zum 27.11.2020 tritt die Verordnung über die elektronische Rechnung (E-Rechnung-VO) lt.Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen in Kraft. Hiernach sind Unternehmen verpflichtet bei Lieferungen und Leistungen an Auftraggeber nach § 4 Absatz 2 Satz 1 der E-Rechnungs-VO E-Rechnungen und elektronische rechnungsbegründende Unterlagen auszustellen.

Als Krankenhaus der Maximalversorgung mit der Stadt Bremerhaven als Gesellschafter gehören auch wir lt. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen zu der Gruppe der gesetzlich verpflichteten Empfänger der X-Rechnungen. Demnach müssen unsere Lieferanten ihre Rechnungen im ERechnungsformat an unsere X-Rechnungsadresse senden: klinikum-bremerhaven@zerika.bremerhaven.de.

Weitere Informationen erhalten Sie im beigefügten pdf.

 

Rückfragen gerne an
Frau Albus
Telefon: 0471 - 299 31 02
maja.albus@klinikum-bremerhaven.de

oder

Frau Grebe
Telefon: 0471 - 299 31 34
kim.grebe@klinikum-bremerhaven.de