Organisation der Ausbildung im Praktischen Jahr
Das praktische Jahr gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen. Je ein Ausbildungsabschnitt muss in den Fächern Innere Medizin und Chirurgie absolviert werden. Ein dritter Ausbildungsabschnitt erfolgt in einem Wahlfach.
Vor Aufnahme der Tätigkeit im praktischen Jahr sind Sie arbeitsmedizinisch zu untersuchen und der erforderliche Impfschutz ist sicherzustellen. Sollte dies noch nicht erfolgt sein, so wenden sie sich bitte an unseren Betriebsarzt (Tel. -3721). Darüber hinaus bietet das Klinikum Ihnen im Herbst eine Impfung gegen Influenza an.
Während der Ausbildung im Praktischen Jahr nehmen Sie unmittelbar an der Krankenversorgung teil. Hierzu werden Sie auf den Stationen, in den Ambulanzen, im Kreißsaal oder im Operationssaal eingeteilt und jeweils einem bestimmten Arzt zugeordnet, der Sie anleitet und in Ihren Tätigkeiten unterweist. Es ist organisatorisch sicherzustellen, dass innerhalb eines Ausbildungsabschnitts mindestens einmal die Station/Abteilung/Funktionsbereich gewechselt wird, um einen möglichst breiten Einblick in die jeweiligen Fächer gewährleisten zu können.
Auf den Stationen obliegt diese Ausbildung dem Stationsarzt, sofern er hierzu die notwendige fachliche Qualifikation besitzt. Die Beurteilung der Eignung eines ärztlichen Ausbilders obliegt den für den Ausbildungsabschnitt verantwortlichen Fachvertretern. In der Regel sollte die Ausbildung von Ärzten ab dem dritten Jahr der Weiterbildung erfolgen. Einem ärztlichen Ausbilder sollte nicht mehr als ein Student zugewiesen werden. Der Einsatz im Operationssaal, im Kreißsaal oder an speziellen Untersuchung und Behandlung erfolgt nach Maßgabe des für das Fachgebiet zuständigen Ausbildungsleiter oder seines Beauftragten. Sollte es hierbei zu Problemen kommen oder Sie spezielle Rotationswünsche haben, so wenden Sie sich bitte an Ihre PJ-Sprecher oder den PJ-Verantwortlichen.
Nachdem Sie sich im Klinikum eingelebt und bestimmte Fähigkeiten nachgewiesen haben, sollen Sie – sofern es organisatorisch möglich und sinnvoll ist – auch zu Wochenend-, Nacht- und Feiertagsdiensten herangezogen werden, und in dieser Zeit auch in der Notaufnahme tätig werden. Wir erwarten minimal 2 Dienste pro Student und Monat. Jeweils ein Studierender wird dabei dem Dienstarzt zugeordnet. Am Tag nach dem Nachtdienst haben Sie frei.
Die unmittelbare Teilnahme an der Krankenversorgung sollte etwa 2/3 der Arbeitszeit pro Tag ausmachen. 1/3 der Arbeitszeit ist für Fallbesprechungen und das Selbststudium vorzusehen. Insbesondere haben Sie Gelegenheit, an Kolloquien, interdisziplinären klinischen Konferenzen, Demonstrationen und speziellen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Wir möchten Sie ausdrücklich einladen, sich daran aktiv zu beteiligen und Fragen zu stellen. Sollten Ihre Fragen aus organisatorischen Gründen nicht ausreichend beantwortet werden können, so werden Ihre Ausbilder Ihnen einen späteren Gesprächstermin anbieten.
Gemäß § 3 Abs. 5 ab ÄAppO ist die regelmäßige und ordnungsgemäße Teilnahme an der Ausbildung im Praktischen Jahr zu bescheinigen. Um den Erwerb der hierfür erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sicherzustellen, wurden die nachfolgenden Ausbildungsziele zu Theorie und Praxis formuliert. Um sicherzustellen, dass Sie die Ausbildungsziele erreichen und die aufgeführten Ausbildungsinhalte beherrschen, sind in den einzelnen Ausbildungsabschnitten Leistungen zu erbringen, die dokumentiert und bescheinigt werden müssen, und die die Voraussetzung für die regelmäßige und ordnungsgemäße Teilnahme am Unterricht im Praktischen Jahr nach Paragraph 3 Abs. 5 ÄAppO darstellen. Bitte dokumentieren Sie selbst in Ihrem Logbuch Ihre Leistungen und Erfahrungen und lassen Sie sich die explizit eingeforderten Tätigkeiten testieren.


